Rückabwicklung von Lebensversicherungen
 
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Lohnt sich die Rückabwicklung für mich?

Nachdem die Allianz als größtes Versicherungsunternehmen Deutschlands im Dezember 2016 die Senkung der Überschussbeteiligung ihrer Lebensversicherungsverträge für das Jahr 2017 angekündigt hatte, ziehen nunmehr offenbar auch weitere Versicherer nach. So senkt die Ergo nach Medienberichten die Überschussbeteiligung auf 2,25 % p.a. Während Verträge, die bis Mitte 2000 abgeschlossen wurden, noch mit einem Garantiezins von 4 % p.a. ausgestattet sind, sieht dies bei später abgeschlossenen Verträgen anders aus. So lag der Garantiezins 2007 nur noch bei 2,25 % p.a. Die bei Vertragsabschluss prognostizierte Rendite lässt sich angesichts dieser Entwicklung wohl nicht mehr realisieren.

Diese Entwicklung führte u.a. dazu, dass zum 18. November 2016 ein Teilfonds des Garantiefondskonzepts DWS FlexPension, in den etliche Versicherungen investiert hatten, vorzeitig geschlossen werden musste. Die Schließung wurde mit dem Niedrigzinsumfeld begründet, das keine hinreichend ertragsstarken Kapitalanlagen mehr ermögliche. Hiervon sind insbesondere solche Kunden betroffen, die fondsgebundene Lebensversicherungsverträge mit diesem Garantiefonds genutzt haben.

Nach unseren Feststellungen konnten die nun geschlossenen Fonds schon in der Vergangenheit oft nicht diejenigen Renditen erwirtschaften konnten, die den Kunden bei Abschluss in Aussicht gestellt wurden. So wurden Versicherungsnehmern teils erhebliche Überschussbeteiligungen in Aussicht gestellt, die mögliche Versorgungslücken im Rentenalter sicher schließen sollten. Tatsächlich mussten wir nach einer versicherungsmathematischen Überprüfung solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen durch unsere professionellen Kooperationspartner erkennen, dass bisher nicht nur keine Überschussbeteiligungen erwirtschaftet wurden, sondern die tatsächlich erzielte Rendite sogar negativ war. Hier wurde über Jahre Geld „verbrannt“!

Doch wer jetzt überlegt, seine Lebensversicherung angesichts der geringen Rendite zu kündigen, sollte vorher überlegen, ob Alternativen gegeben sind, die mehr Geld bringen. Denn bei vorzeitiger Kündigung hat der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf den Rückkaufswert. Dieser erreicht oftmals auch nach Jahren nicht den Wert der eingezahlten Versicherungsprämie, da die hohen Vertriebskosten in den ersten Jahren den Versicherungsvertrag belasten. Eine vorzeitige Kündigung kann somit zu einem erheblichen Kapitalverlust führen.

Die Rückabwicklung einer Lebens- oder Rentenversicherung durch Widerspruch, Rücktritt oder Widerruf stellt sich gegenüber einer Kündigung in der Regel als günstiger dar. Denn im Falle eines Widerspruchs bzw. Rücktritts oder Widerrufs muss die Versicherung auch die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten zurückerstatten. Hinzu kommen die vom Versicherer mit dem angelegten Beitrag erzielten Erträge.

Im Falle einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert des Vertrags, sofern es sich nicht um Basisrentenverträge oder Direktversicherungen handelt. Der Rückkaufswert wird vom Versicherer nach „anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik“ ermittelt. Eine Nachprüfung des Rückkaufswerts ist angesichts der Intransparenz und nicht vorhandenen Auskunftsansprüche faktisch unmöglich. Der Bundesgerichtshof hat insoweit entschieden, dass der Rückkaufswert 50 % der eingezahlten Beiträge nicht unterschreiten darf.

Demgegenüber ist der Versicherer bei einer Rückabwicklung durch Widerspruch, Rücktritt oder Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung verpflichtet, die Beiträge vollständig zurückzuzahlen und auch die aus den Beiträgen erzielten Erträge herauszugeben. In Abzug zu bringen sind die Kosten für den Versicherungsschutz.

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