Rückabwicklung von Lebensversicherungen
 
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Mehrwert

Im Falle einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert des Vertrags, sofern es sich nicht um Basisrentenverträge oder Direktversicherungen handelt. Der Rückkaufswert wird vom Versicherer nach „anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik“ ermittelt. Eine Nachprüfung des Rückkaufswerts ist angesichts der Intransparenz und nicht vorhandenen Auskunftsansprüche nicht ohne Weiteres möglich. Der Bundesgerichtshof hat insoweit allerdings entschieden, dass der Rückkaufswert 50 % der eingezahlten Beiträge nicht unterschreiten darf.

Demgegenüber ist der Versicherer bei einer Rückabwicklung durch Widerspruch, Rücktritt oder Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung verpflichtet, die Beiträge vollständig zurückzuzahlen und auch die aus den Beiträgen erzielten Erträge herauszugeben. In Abzug zu bringen sind die Kosten für den Versicherungsschutz.

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